
Jedes Flugticket, das Sie bei inventia buchen, enthält ab sofort einen Insolvenzschutz für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Fluggesellschaft.
Damit ist sichergestellt, dass Sie auch bei reinen Individualreisen die Kosten für das Flugticket von der Versicherung zurückerhalten, wenn die Fluggesellschaft insolvent ist.
*Das Angebot eines Insolvenzschutzes für Fluggesellschaften gibt es nur bei inventia und in anderen ausgewählten Reisebüros und nur in Verbindung mit dem Kauf eines oder mehrerer Flugtickets (keine Pauschalreisen!). Auf Online-Reise- und -Flugportalen sowie bei Ticketkäufen auf den Webseiten der Fluggesellschaften ist dieser Schutz nicht verfügbar.
Babys und Kinder bis 12 Jahre sind über die mitreisenden Erwachsenen versichert. Die Kosten des Insolvenzschutzes in Höhe von 6,90 € sind im Ticketpreis inkludiert. Die Versicherung ersetzt Schäden bis zu 10.000 €.
Der Insolvenzschutz gilt für Flugtickets aller Fluggesellschaften. Die Option kann nicht abgewählt werden. Im Insolvenzschutz sind weitere Versicherungsleistungen enthalten. Die Bedingungen der Versicherung sind hier verlinkt und unverbindlich zur Ansicht verfügbar. Es gelten die Bedingungen der Versicherung, die Sie mit Ihrem Flugticket erhalten.
Seit Beginn der Luftfahrt gingen allein in Deutschland 125 Fluggesellschaften (Quelle: fvw) insolvent.
Genannt seien darunter so prominente Kultlinien wie die LTU, Air Berlin und Germania.
International sieht es nicht besser aus: Mit PanAm (USA), Swissair (Schweiz), Malev (Ungarn) und Sabena (Belgien) gingen echte Schwergewichte in die Knie.
In den letzten beiden Jahren mehren sich die Insolvenzen wieder. Eine Konsolidierung der Flugbranche, die durch den Angriff der Low-Cost-Airlines schwer gebeutelt ist, befindet sich in vollem Gange und wird in Zukunft wohl noch weitere Opfer zu beklagen haben.
Am Ende dieses Magazinbeitrags finden Sie eine Auflistung der gestrandeten Fluggesellschaften seit 2017.
Die Gründe für die Insolvenzen sind vielfältig.
- Die Konzentrierung allein auf gut frequentierte Strecken mit großer Konkurrenz,
- Träume von endlosem Wachstum in einem margenarmen Segment,
- Missmanagement durch ambitionierte und fachfremde Manager,
- Outsourcing des telefonischen Kundenservices in günstige aber unqualifizierte Länder oder an Billigagenturen mit ungeschultem Personal,
- Subventionen aufstrebender Touristikregionen, die die Kosten der damit gekauften Flugfrequenzen insbesondere in der Nebensaison bei Weitem nicht decken,
- Gewinnmaximierung allein auf Kosten der Mitarbeiter und des Kundenservices und dazu
- die EU-Flugverordnung, die bei Verspätungen zum Teil unverhältnismäßig hohe Kompensierungen an Kunden vorsehen.
In den meisten Fällen passiert die Insolvenz nicht von heute auf morgen. Erste Anzeichen erkennen insbesondere wir Reiseagenten häufig weit im voraus:
- Groundings von Flugzeugen, dabei werden Flugzeuge an einem Flughafen beschlagnahmt, an dem die Fluggesellschaften ausstehende Zahlungen haben,
- plötzliche Flugausfälle häufen sich,
- Hotlines und Kundenservice sind nur schlecht oder mit langen Warteschleifen erreichbar. Kurz vor dem Ende auch manchmal gar nicht mehr. Das fachfremde Personal in den Call-Centern dieser Welt informiert ihre Passagiere und Kunden schlichtweg falsch
- Forderungen nach der EU-FlugVO werden ignoriert und es wird die Einbeziehung eines Anwalts zur Durchsetzung notwendig mit evtl. Kontopfaendung. Häufig sind in dieser Phase keine Anwälte mehr auf Seiten der Fluggesellschaft tätig, da eh keine Auszahlungen mehr möglich sind.
Der Leidtragende ist immer der Flugkunde
Aus welchem Grund eine Insolvenz entstanden ist, spielt für den Reisenden mit gekauftem und bezahltem Flugticket wohl eine untergeordnete Rolle. Er ist immer der Leidtragende, aber auf unterschiedlichen Leveln, je nach Konstellation seiner Reisebuchung:
Pauschalreisende sind auf der Gewinnerseite, hier muss sich der Reiseveranstalter um adäquaten Ersatz für seinen Kunden bemühen.
Individualreisende sind die Verlierer. Sie bleiben auf den Kosten ihres wertlosen Tickets sitzen.
[So war es bis heute. Bei inventia ist das jetzt anders! Auch Individualreisende erhalten ab sofort ihren Ticketpreis zurückerstattet, wenn ihre gebuchte Airline zahlungsunfähig ist.]
Bisher wurde kaum ein Kunde von inventia Opfer einer Airline-Insolvenz
Zufall?
Ich sage nein! Das ist der Lohn meines selektiven Angebots an ausschließlich zuverlässigen Fluggesellschaften, denn mit geschäftlichen Vertragspartnern ist es wie mit dem privaten Umfeld im echten Leben:
Es ist wichtig, die zu meiden, die es nicht gut mit Ihnen meinen. Die Sie runterbringen, sich auf Ihre Kosten bereichern, fragwürdige Werte verfolgen, bei Problemen die Schuld auf andere schieben und keinerlei Verantwortung übernehmen. So wie sich jemand in einer Situation verhält, verhält er sich in jeder anderen Situation auch.
So habe ich Flugtickets der Air Berlin schon lange vor ihrer Insolvenz nicht mehr an meine Kunden verkauft, auch wenn die Verbindungen zum Teil kaum adäquate Alternativen hatten. Den günstigen Preis der Tickets möchte ich hier unerwähnt lassen, denn wohin die Billigtickets geführt haben, hat der 15.8.2017 gezeigt. Der Tag der Insolvenz der Air Berlin. Schon lange vorher zeigte die Zusammenarbeit mit Air Berlin mindestens 90% der oben aufgeführten Alarmzeichen auf. Dazu mindestens drei Jahre lang Bangen um die Fortführung der Kooperation mit dem Geldgeber Etihad und das Betteln um deutsche Steuergelder.
“Wenn Du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, steige ab.” (Sprichwort der Dakota Indianer). Der Schaden für die Volkswirtschaft war durch die ständigen künstlichen Wiederbelebungsmassnahmen immens. Millionen von Flugtickets waren plötzlich wertlos, Tausende von Mitarbeitern verloren ihre Stellen und bangten um Ihr Gehalt, Zulieferfirmen wurden seit Monaten nicht mehr bezahlt und hatten hohe Außenstände zu beklagen.
Kunden, die die Tickets nicht im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hatten, waren zwar um eine Erfahrung reicher, aber leider um ihre Reise gebracht. Viele Reisende erwischte die Meldung mitten im Sommerurlaub und sie mussten neue Tickets zu unmoralischen Preisen kaufen, um wieder nach Hause fliegen zu können.
Ein Hoch auf die Pauschalreise:
Wer eine Pauschalreise gebucht hatte, sollte sich auf die Rückholung durch seinen Reiseveranstalter verlassen können, denn bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, die Rückholung seiner Kunden zu organisieren und für alle damit in Verbindung stehenden Kosten aufzukommen. Nicht jeder Reiseveranstalter hat sich an seine Fürsorgepflicht gehalten. Wer da in einem Reisebüro gebucht hatte, war gut beraten, denn die Reisebüromitarbeiter haben ihre Kunden mit allen Kräften unterstützt und auf die Veranstalter Einfluss genommen.
Verbraucherschützer fordern einen gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzschutz für Fluggesellschaften
Dass der Gesetzgeber hier bis heute nicht eingeschritten ist und die schon längst überfällige gesetzliche Variante einer Insolvenzversicherung für Flugtickets gesetzlich geregelt hat, kann nur mit einer guten Arbeit der Fluglobby erklärt werden.
Ausreichend sachliche Gründe für eine Insolvenzversicherung durch die Fluggesellschaften selbst sind ja nun wirklich gegeben. Jeder, der sein Flugticket bei Air Berlin (oder jeder anderen insolventen Fluggesellschaft) direkt, online oder auf einem Reiseportal gebucht hatte, konnte nicht mit einer Erstattung rechnen und musste zudem neue Tickets kaufen, wenn er seine Reise antreten wollte. Denn immerhin hängen meist noch Hotels und weitere Buchungen an der Reise.
Dazu ganze Familien, die mitten in den Ferien im Reiseziel standen und das Call-Center ihres Reiseportals nicht erreichen konnten, weil sie mit Hunderten anderen in der Warteschleife der kostenpflichtigen Hotlines saßen. Das schlägt sich auch auf die Rechnung des Mobilfunkvertrags nieder, insbesondere wenn Sie aus dem Urlaub außerhalb Europas anrufen müssen und die teuren Roaming-Gebühren bezahlen müssen.
Hotels, die direkt und nicht im Rahmen einer Pauschalreise gebucht waren, riefen zudem hohe Stornokosten auf, wenn die Reise abgesagt wurde. Für Familien und Gruppenreisen geht es dabei um nicht geringe Kosten.
Meine Kundin, die von einer Airline-Insolvenz betroffen war, ging als strahlende Siegerin aus der Misere hervor.
Ich bin ein wenig stolz darauf, dass ich bei allen Insolvenzen der Airlines nur eine einzige Kundin hatte, die betroffen war. “Nur eine” Kundin ist für meinen persönlichen Anspruch immer noch eine Kundin zu viel. Doch es tröstet mich sehr, dass sie als strahlende Siegerin aus dieser Misere hervorging.
Gern möchte ich diesen einen Fall kurz erzählen, um darzustellen, dass bei einer Insolvenz nicht alles verloren ist, wenn Sie richtig buchen:
- Es handelt sich um die Insolvenz von NIKI, einer Tochter von Air Berlin, die im Dezember 2017 an einem Freitagabend ihre Insolvenz mit sofortigem Grounding verkündete. Meine Kundin hatte bei einem renommierten Reiseveranstalter eine Pauschalreise in einen Robinson-Club über Weihnachten gebucht.
- Die Flüge hatte der Reiseveranstalter bei NIKI eingekauft. Wir konnten also entspannt sein, denn bei einer Pauschalreise muss der Reiseveranstalter für kostenfreien Ersatz sorgen. Die Fluggesellschaft hatte er sich ja bei seiner Pauschalreise als Erfüllungsgehilfen ausgesucht, für den er nun haftbar ist.
- Der Reiseveranstalter schlug meiner Kundin einen Ersatzflug vor, jedoch hin und zurück nach Hannover anstatt wie gebucht zum / vom Flughafen Duesseldorf. Für die Kundin kam eine Reise mit Flughafen Hannover nicht in Frage. Zudem fanden wir selbst so kurzfristig für die Hochsaison keine adäquaten Alternativen ab / bis Duesseldorf.
- Einen anderen Flughafen als den gebuchten müssen Reisende nicht akzeptieren, denn das gilt als erhebliche Änderung vom Reisevertrag.
Ergebnis: Wir traten wegen Nichteinhaltung vom Vertrag zurück und die Kundin erhielt eine Erstattung des Reisepreises in voller Höhe. Zudem verhandelte unser bevorzugter Anwalt mit weitreichender Expertise in Reiserecht einen Schadenersatz in Höhe weiterer 50% des Reisepreises (kann in Einzelfällen bis zu 100% betragen) wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit mit dem Reiseveranstalter. Meine Kundin ist aus der Sache mit einem finanziellen Vorteil hervorgegangen, auch wenn Sie noch lieber ihre Reise angetreten hätte.
Learning: Meine Kundin hatte Glück, dass ich sie bei diesem Problem begleitet und alles für sie herausgeholt habe, was möglich war. Und ich kann versprechen, dass sie begeistert war.
Wenn Sie Ihr Flugticket von jetzt an bei inventia kaufen, gehen Sie auf Nummer sicher, dass ihr Reisebudget nicht durch eine Insolvenz der Fluggesellschaft gefährdet wird.
Bis es eine gesetzliche Absicherung gibt, biete ich meinen Kunden einen Insolvenzschutz an, der in jedem Ticket enthalten ist. Damit sind ab sofort nicht mehr nur Pauschalreisende abgesichert, sondern auch jeder, der für seine Reise nur ein Flugticket benötigt.
Die einzige Voraussetzung: Sie buchen Ihr Ticket bei inventia.
Schicken Sie mir Ihre E-Mail-Anfrage an welcome@inventia.de.
Fliegen Sie besser!
Ihre Stephanie Gräf
Liste der Insolvenzen von Fluggesellschaften in den vergangenen drei Jahren:
Fluggesellschaft | Insolvenz | Basis | |
---|---|---|---|
Czech Airlines | Februar 2021 | Tschechien | |
Air Namibia | Februar 2021 | Namibia | |
Thai Airways | Mai 2020 | Thailand | |
Air Mauritius | April 2020 | Mauritius | |
Walter LGW | April 2020 | Deutschland | |
South African Airlines | April 2020 | Südafrika | |
Virgin Australia | April 2020 | Australien (Airline von Richard Branson) | |
Norwegian Air | April 2020 | Schweden und Dänemark | |
Braathens | April 2020 | Schweden | |
FlyBe | März 2020 | Großbritannien | |
Air Italia | Februar 2020 | Italien | |
Condor (Insolvenz und Kauf durch LOT) | Dezember 2019 | Deutschland | |
Thomas Cook Airlines | September 2019 | Großbritannien | |
Wow Air | März 2019 | Island | |
Germania | Februar 2019 | Deutschland | |
Flybmi | Februar 2019 | Großbritannien | |
Island Air | Februar 2019 | USA | |
PrivatAir | Dezember 2018 | Schweiz | |
Small Planet | November 2018 | Litauen | |
Cobalt | Oktober 2018 | Zypern | |
Primera Air | Oktober 2018 | Dänemark | |
Cello | Oktober 2018 | Großbritannien | |
Shaheen | Oktober 2018 | Pakistan | |
Wataniya Airways | September 2018 | Kuwait | |
SkyWork | August 2018 | Schweiz | |
VLM Airlines | August 2018 | Belgien | |
OneJet | August 2018 | USA | |
Aserca | August 2018 | Venezuela | |
Nextjet | Mai 2018 | Schweden | |
Saratov Airlines | Mai 2018 | Russland | |
Air Arabia Jordan | April 2018 | Jordanien | |
SBA Airlines | April 2018 | Venezuela | |
FlyNIKI | Dezember 2017 | Österreich | |
Monarch | Oktober 2017 | Großbritannien | |
Air Berlin | August 2017 | Deutschland | |
Fly Kiss | Mai 2017 | Frankreich |
Bleiben wir in Kontakt?
Herzlich willkommen bei inventia!
Mein Name ist Stephanie Gräf und ich bin Ihre Ansprechpartnerin für Reiseanfragen und -buchungen.
Ihr individuelles Angebot ist schon fast auf dem Weg zu Ihnen. Sagen Sie mir noch schnell, wann Sie reisen möchten.
Schicken Sie mir eine E-Mail an welcome@inventia.de oder rufen Sie mich unter +49 (0)201 946 16 306 an.
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