Der Begriff “Reisewarnung des Auswärtigen Amt” wurde in diesem Jahr schon häufig in den Nachrichten erwähnt. 

 

Doch was bedeutet er eigentlich? Welche Auswirkungen hat eine Reisewarnung? Worauf müssen Sie achten?

Es gab so viele offene Fragen zu den Reisewarnungen. Die Fragen, die mir am häufigsten gestellt wurden, beantworte ich hier.

 

 

Was bedeutet es, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung verhängt?

 

Reisehinweise und Reisewarnungen werden durch das Auswärtige Amt verhängt, das unserem Außenminister (aktuell Heiko Maas) untersteht. 

Das Auswärtige Amt bewertet die “allgemeine Gefahrenlage” in anderen Ländern ständig neu. Wenn es entscheidet, dass ein Aufenthalt für deutsche Staatsbürger in einem Land nicht sicher ist, spricht es “Reisehinweise” oder – wie im aktuellen Fall – eine “Reisewarnung” aus.

Reisehinweise deuten lediglich auf aktuelle Vorkommnisse hin und sprechen Empfehlungen für ein angepasstes Verhalten aus. Bei politischen Konflikten wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen und Demonstrationen fernzuhalten. Bei regionalen kriegerischen Auseinandersetzungen wird empfohlen, bestimmte Orte nicht zu besuchen (z.B. Berg-Karabach in Aserbaidschan oder Gaza-Streifen). Auch gesundheitliche Maßnahmen zur Vermeidung ansteckender Krankheiten werden hier genannt: Impfungen bei Einreise aus bestimmten Ländern / Gebieten, Malaria-Profilaxe beim Besuch bestimmter Regionen, Maßnahmen zur Erkennung von Ebola bei Grenzübergängen sind einige Beispiele. Auch Ausnahmezustände fallen unter Reisehinweise. Reisehinweise haben jedoch keinen direkten Einfluss auf Reisen.

Bei einer Reisewarnung sieht es schon anders aus. Bisher wurden Reisewarnungen immer nur für einzelne Länder ausgesprochen. Dabei wird “vor nicht notwendigen touristischen Reisen nach [Land] abgeraten”. Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, wenn es zu der Erkenntnis gelangt, dass deutsche Reisende ihre Reise nicht ohne Einschränkungen oder Gefahren durchführen können. Pauschalreisen in diese Länder werden nun durch die Reiseveranstalter abgesagt, der Reisepreis komplett zurückgezahlt. Bei anstehenden Reisen kann der Reisende auch vom Reisevertrag zurücktreten. Ein zusätzlicher Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht. Bei Gefahr in Verzug kann der Reiseveranstalter die Kunden unverzüglich aus dem Reiseland zurückholen, wobei er sämtliche Kosten für Ersatzflüge, Transfers, Zusatzaufenthalte zu decken hat. Voraussetzung dafür ist ein seriöser Reiseveranstalter, der

Wer Hotel, Flug und weitere Reiseleistungen getrennt gebucht hat (z.B. auch Flug getrennt von der Kreuzfahrt), ist jetzt gefordert: Da es sich hier gewöhnlich um Einzelleistungen handelt, ist jeder Vertrag getrennt zu betrachten. Wird der Flug beispielsweise durchgeführt und es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise in das Land, muss die Fluggesellschaft den Flug nicht annullieren. Wenn Sie den Flug nicht antreten möchten, können Sie ihn lediglich im Rahmen Ihres gebuchten Tarifs stornieren und tragen die Stornokosten selbst. Sollte Ihr gebuchtes Hotel im Reiseland geöffnet sein und Ihnen den Aufenthalt anbieten können, wird es wohl auch auf den vollen Hotelpreis oder eine Stornierung entsprechend der vereinbarten Stornobedingungen bestehen. Problematisch wird es, wenn Sie sich schon im Reiseland befinden: Bei Änderung und Annullierung Ihres Fluges gehen Organisation und Kosten der Um- und Neubuchung zu Ihren Lasten. Unnötig zu erwähnen, dass Online-Reiseportale und Fluggesellschaften nicht auf E-Mails reagieren und in besonderen Situationen mit mehrstündigen Warteschleifen bei den Call-Centern zu rechnen ist. Das kann Sie bei telefonischer Kontaktaufnahme aus dem Ausland ein kleines Vermögen kosten. Auf Rückholflüge des Auswärtigen Amts sollten Sie in Zukunft nicht zählen. Da wir nun mit dem Virus leben müssen, ist das Risiko bei Neubuchungen ja bekannt. Anders als häufig vermutet, sind Rückholflüge des Auswärtigen Amt auch nicht kostenlos. Die Bundesregierung chartert dafür Flugzeuge und stellt einen entsprechend hohen Deckungsbeitrag (One-way) nach dem Flug in Rechnung. Der Reisende verpflichtet sich bereits vor dem Einstieg zur Zahlung.

Bitte beachten Sie, dass Reiseversicherungen vor Ort während einer bestehenden Reisewarnung unter Umständen ungültig sein können. Die Bestimmungen dazu entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen. Wenn sie in ein Land reisen möchten, für das eine Reisewarnung besteht, benötigen Sie eine Auslands-Krankenversicherung, die Sie auch in Ländern mit Reisewarnung absichert.

Im Übrigen ist eine weltweite Reisewarnung mitnichten ein Reiseverbot. Unter der Voraussetzung, dass Sie Flüge finden, Ihr Reiseland Einreisen zulässt und unter der Berücksichtigung der entsprechenden Bedingungen (aktuell z.B. Quarantänen, Ausgangssperren, Abstandsbestimmungen, Maskentragen, Fiebermessen etc.), dürfen Sie immer noch reisen wie und wohin Sie möchten.

 

 

Zum ersten Mal: Eine weltweite Reisewarnung

 

Eine weltweite Reisewarnung gab es in der Weltgeschichte wohl zum ersten Mal. Zudem war diese Reisewarnung nicht nur einseitig. Auch die (aus deutscher Sicht) Zielländer haben Einreisebeschränkungen und -verbote ausgesprochen. Die Ansteckungsgefahr mit COVID-19 hat dafür gesorgt, dass Länder verriegelt und Einreisegenehmigungen sowie Visa außer Kraft gesetzt wurden. Flughäfen in Peru, Ecuador und Neuseeland haben den Betrieb eingestellt. Nicht einmal die Rückholflieger der Deutschen Bundesregierung haben Landeerlaubnisse erhalten, was die Rückholung deutlich erschwert hat.

Solange die Reisewarnung galt, war es für Pauschalreisende und die Veranstalter relativ einfach: Pauschalreisen mussten abgesagt und der Reisepreis innerhalb von 14 Tagen an den Reisenden zurückerstattet werden. So sagt es zumindest das deutsche Pauschalreiserecht.

Der Shutdown vieler Fluggesellschaften hat zu einer Flut an Flugannullierungen geführt. Auch Flugtickets sind nach EU-FlugVerordnung innerhalb von 7 Tagen zurückzuerstatten.

Viele Pauschal- und Flugreisende haben auch nach drei Monaten noch keine Rückzahlung Ihres Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaft erhalten. Über die ungesetzlichen Stilblüten, die die Weigerung einiger Veranstalter trieb, werde ich an einer anderen Stelle noch berichten.

 

 

Was bedeutet die Aufhebung der weltweiten Reisewarnung für Ihre Reise?

 

Eine allgemeingültig Erklärung kann ich dazu nicht geben. Jede Reise muss hinsichtlich Buchungsdatum, Reiseart, Vertragsart, Reiseziel und vielen anderen Aspekten einzeln betrachtet werden. 

Von einer Aufhebung der Reisewarnung aller Länder sind wir aktuell (Juli 2020) auch noch weit entfernt. Zunächst wurden nur Reisewarnungen in EU-Länder (zuzüglich Norwegen, Island, Schweiz, aber ohne Schweden) am 15.6.20 aufgehoben. Damit signalisiert das Auswärtige Amt, daß Reisen in diese Länder unter Berücksichtigung der örtlichen Voraussetzungen und Befolgung gewisser Hygienemaßnahmen unbedenklich sind. 

Das bedeutet noch lange nicht, dass die einzelnen Länder schon ihre Grenzen für deutsche Reisende öffnen. Griechenland zum Beispiel öffnete seine Hotels erst am 1.7.20. Mit einem Sonderflug der Condor war ich vor Ort eine der ersten, die sich vom griechischen Hygienekonzept überzeugen konnte.

Reiseveranstalter müssen nun keine Reisen mehr in Länder ohne Reisewarnung absagen, Reisende können nicht mehr kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Einschränkungen vor Ort, wie z.B. das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes müssen hingenommen werden. Trotzdem bieten einige seriöse Reiseveranstalter Umbuchungen oder Stornierungen zu kulanten Bedingungen an. Immerhin können geschlossene Wellness-Einrichtungen und andere Einschränkungen als Reisemangel gewertet werden. Ich appelliere stark an alle Reisenden, die Kirche im Dorf zu lassen und die  neuen Gegebenheiten zu akzeptieren. Ungeachtet dessen werden deutsche Gerichte sicherlich noch viele Grundsatzurteile zu der neuen Situation fällen. Es bleibt spannend und ich werde an einigen Stellen darüber in meinem Newsletter berichten.

Jedes Reiseland hat zudem eigene Bedingungen und Voraussetzungen für die Einreise auferlegt: In vielen Fällen ist eine Online-Registrierung vorab notwendig. Wer diese bei der Einreise nicht vorweisen kann, wird zum Teil kräftig zur Kasse gebeten. Bis zu 500 € und weitere Maßnahmen wie Quarantäne, Corona-Testung und in einigen Fällen sogar ein Verbot der Einreise mit einer damit verbundenen Rückreise auf eigene Kosten können die Konsequenzen sein. Die entsprechenden Maßnahmen können sich täglich ändern. Ihr Reisebüro hält Sie auf dem Laufenden und unterstützt Sie bei der Umsetzung.

Die Reisewarnung für Länder außerhalb der EU ist noch nicht aufgehoben. Das Auswärtige Amt sieht hier aktuell noch eine Sicherheits-Quarantäne bei Rückkehr vor. Alternativ geht auch ein negativer Corona-Test. Sie reisen auf eigene Gefahr. Beachten Sie die Bestimmungen zur Einreise und Aufenthalt Ihres Reiselandes. Schließen Sie eine Versicherung ab, die auch bei Reisewarnung eintritt, tragen Sie sich in die Notfalliste des Auswärtigen Amts ein (bei Rückkehr wieder austragen / löschen!) und halten Sie engen Kontakt zu Ihrer Reiseagentur. Es ist alles machbar.

 

 

Ich habe Reiseschnäppchen eines Reiseveranstalters gesehen. Soll ich buchen?

 

Das ist eine wirklich gute Frage! Wie immer ist es wichtig auf den Anbieter und die Reise im Detail zu schauen.

Meine persönliche Einschätzung / Risikobetrachtung:

Wir erwarten viele Insolvenzen bei Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern in der kommenden Zeit. Die gelockerten Bedingungen zur Insolvenzanmeldung der Bundesregierung schieben die Probleme nur auf. In absehbarer Zeit können weder Fluggesellschaften noch Reiseveranstalter nicht mit erträglichen Einnahmen rechnen. Es wäre fatal, wenn Ihr Reiseveranstalter bei einem erneuten Lockdown Insolvenz anmeldet, während Sie gerade vor Ort im Urlaub sind. 

Einige Reiseveranstalter handeln unverantwortlich. Um endlich wieder Anzahlungen einnehmen zu können und damit ihre Liquidität zu verbessern, versprechen sie in ihrer Werbung einfach alles: flexiblere Stornofristen, Rabatte, Upgrades, Rückholgarantien, Versicherungen und vieles mehr.

So ist es nicht verwunderlich, dass Sie viele Reiseschnaeppchen im Internet finden. Ob Reisebüro, Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Hotels und andere Reise-Dienstleister: Alle möchten auf Teufel komm raus verkaufen und benötigen Ihr Geld dringend für laufende Kosten und die Rückzahlung von stornierten Reisen an andere Kunden.

Das gilt sicherlich nicht für alle Reiseveranstalter. Welcher Reiseveranstalter seriös ist, und auch hinter Ihnen steht, wenn es mal nicht glatt läuft, hat die Krise gezeigt. Ihr Reisebüro weiß, welche Veranstalter in der Zukunft unterstützt werden müssen.

Wählen Sie Ihren Reiseanbieter gut aus. Ein seriöses Reisebüro sagt Ihnen auch einmal “Nein” und verkauft nicht jedes Billigangebot. Eine sichere Reise darf kein Glücksspiel sein, bei dem Sie Ihr Geld verlieren. 

Lesen Sie dazu auch meinen Blogbeitrag Reisen oder doch nicht? 7 Tipps für sicheres Reisen in 2020

 

 

Ist es empfehlenswert jetzt eine Reise für den Sommer oder den Rest des Jahres in oder außerhalb Europas zu buchen?

 

Meine persönliche Einschätzung: Unsere europäischen Reiseziele sind buchbar. Ja!

Buchen Sie eine sichere Pauschalreise, um im Falle wesentlicher Leistungsänderungen abgesichert zu sein. 

Wir können noch nicht sämtliche Auswirkungen der Corona-Krise im Detail durchschauen, bleiben Sie also flexibel. Mit der Pauschalreise eines seriösen Anbieters und einer guten Reiseversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Um den Rest kümmert sich Ihr Reiseveranstalter.

Unsere europäischen Reiseländer brauchen Sie und Ihre Urlaubsbuchung. Ein Sommer ohne Urlauber ist für viele Regionen des in den letzten Jahren stark gebeutelten Griechenlands fatal. Viele Griechen erwirtschaften Ihre Einkünfte nur im Sommer und bestreiten davon den Lebensunterhalt für das ganze Jahr. Inklusive Investitionen in Renovierungen, Erweiterungen und Neubauten von Hotels und in die Infrastruktur.

Anders als in den deutschen Medien gezeigt, sind viele Hotels nur zur Hälfte gebucht. Eine typische Hochsaison mit vollen Stränden findet in diesem Jahr nicht statt.

Wenn Sie sich an grundlegende Hygiene-Vorschriften halten, dann kann dieser Sommerurlaub zu etwas ganz Besonderem werden.

Urlaubsländer mit (Stand 20.7.20) relativ kleinen Hürden bei der Einreise:

Island:

Aktuelle Einreisebestimmungen [Stand 20.7.20]: Seit dem 16. Juli 2020 ist u.a. für deutsche Urlauber die Pflicht zu einem COVID-19-Test bei Einreise aufgehoben. Es ist nunmehr lediglich ein Formular mit Angaben zu Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten, Gesundheitszustand und Voraufenthalten notwendig. Reisende aus Risikogebieten können weiterhin mit einem negativen Test einer 14-tägigen Quarantäne entgehen.

[Zu unseren Island-Reisen] [Individuelle Island-Reise anfragen]

 

Portugal:

Aktuelle Einreisebestimmungen [Stand 20.7.20]: Bei Einreise auf dem portugiesischen Festland müssen Reisende persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und Erreichbarkeit machen. Zudem wird die Körpertemperatur per Infrarot gemessen. Für die Einreise auf die portugiesischen Azoren und nach Madeira muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden.

++ Unsere Top-Empfehlung für Beach-Urlaub 2020: Insel Porto Santo ++

Tolles Reiseziel mit Social Distancing: Eine kleine Sandstrand-Insel vor Madeira gelegen.

  • Sandstrand, so weit das Auge reicht
  • Jeden Samstag ein Charterflug ab / bis Köln nonstop nach Porto Santo.
  • Gute, einfache Hotels.
  • Idealer Barfuß-Urlaub. 

[Zu unseren Porto-Santo-Angeboten]

 

Italien:

Aktuelle Einreisebestimmungen [Stand 20.7.20]: Für Reisende aus Deutschland, anderen EU-Ländern, dem Schengen-Raum und Großbritannien ist die Einreise ohne Quarantänepflicht gestattet. Wer nach Apulien, Kalabrien, Sardinien oder Sizilien reisen möchte, muss sich vor Einreise registrieren. 

[Italien-Reise anfragen]

 

Spanien:

Aktuelle Einreisebestimmungen [Stand 20.7.20]: Reisende aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten können seit dem 21. Juni 2020 wieder nach Spanien einreisen. Zur Einreise muss ein Formular ausgefüllt werden, außerdem bedarf es einer Online-Registrierung. Eine Temperaturmessung kann erfolgen.  

[Spanien-Reise anfragen]

 

 

Gibt es bei einem neuen Corona-Ausbruch / Lockdown am Reiseziel eine Rueckholpflicht?

 

Ganz generell kann man das noch nicht sagen. Immerhin gibt es diesbezüglich keine Erfahrungswerte. Eventuell wird es in Zukunft nur regionale Lockdowns geben.

Sollte es jedoch dazu kommen, dürfte – vorbehaltlich neuer Gesetze – die Regelung wie folgt aussehen:

  • Pauschalreisende haben einen Anspruch auf Rueckholung durch ihren Reiseveranstalter. Dieser organisiert die Rueckholung und kommt für die Kosten auf.
  • Individualreisende mit getrennten Buchungen (Nur-Flug / Nur-Hotel). Sie organisieren Ihre Rückreise selbst: Flüge umbuchen / neu kaufen als One-Way, evtl. Verlängerter Aufenthalt im Hotel etc. Ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung oder Erstattung haben, hängt von der Art Ihrer Buchung, (Reiseveranstalter, Hotel direkt, Bettenbank etc.), dem Reisezeitpunkt (vor oder nach dem 15.3.20) und ob Sie nach deutschem oder dem Recht des Landes Ihres Reiseziels gebucht haben. Es kann durchaus berechtigt sein, dass Sie keine Rückzahlung/ Erstattung erwarten können.
  • Die Bundesregierung hat klargestellt, dass sie keine erneuten Rueckholfluege organisieren wird. Das ist nur allzu verständlich. Das Virus ist nun kein unerwartetes Ereignis mehr. Überall und jederzeit müssen wir damit rechnen, dass es auftritt und das Land entsprechende Massnahmen ergreift.

 

 

Was Sie bei der Buchung einer neuen Reise beachten sollten:

  • Seien Sie zu 100% gesund.
  • Erkundigen Sie sich über die aktuellen Covid-19-Sicherheitsvorkehrungen Ihres Reiseziels, Ihrer Fluggesellschaft, Ihres Hotels, der Mietwagengesellschaft, etc.
  • Bleiben Sie offen und flexibel für Programmänderungen und Corona-Schutzmaßnahmen. Fiebermessen, Masken tragen, verlängerte Prozesse wegen Abstandsregeln etc. müssen auch ohne vorherige Ankündigung akzeptiert werden. Konsequenzen wegen Nichteinhaltens (z.B. Hotel- oder Flugzeugverweis) hat der Reisende zu verantworten und finanziell sowie organisatorisch selbst zu tragen.
  • Hüten Sie sich vor Angeboten von Reiseveranstaltern, die zu schrille Schnäppchen versprechen. Das kann ein Indiz für eine baldige Insolvenz sein.
  • Rechnen Sie mit eingeschränkten Angeboten, z.B. Massagen, Sauna, Kinderclub, Tanzveranstaltungen, allgemeine Öffnungszeiten etc.
  • Lesen Sie in den Bedingungen Ihrer Reiseruecktrittskosten- und Auslandsreiseversicherung nach, ob diese auch bei Pandemie einspringt bzw. Pandemie nicht ausgeschlossen wird. Leistungen variieren von Versicherung zu Versicherung.
  • Lassen Sie sich bestenfalls nicht auf “Corona-Versicherungen” (Beispiel Türkei) ein. Lesen Sie vorab die Bedingungen gut durch, eventuell sind diese in türkischer Sprache verfasst. Gerichtsstand Türkei? Nein, danke.

 

Lesen Sie:  Reisen oder doch nicht? 7 Tipps für sicheres Reisen in 2020

Reisewarnung – was ist das und was bewirkt sie?

 

 

Welche Risiken gehe ich bei einer Reisebuchung ein?

 

  • Bedenken Sie, dass bei einer behördlich angeordneten Quarantäne in Deutschland vor Beginn Ihrer Reise die Stornierung zu den aktuellen Stornobestimmungen des Reiseveranstalters oder des Leistungsträgers stattfindet. Die Kosten für Ihre Reise können Sie dann gemäß Infektionsschutzgesetz zur Erstattung an die Behörde einreichen, die die Quarantäne veranlasst hat. Bei einer vorsorglichen Quarantäne ohne Infektion können Sie nicht kostenfrei stornieren und es tritt auch keine Versicherung ein.
  • Wer übernimmt die Haftung für Ihren Reisepreis, wenn Sie aufgrund bspw. erhöhter Temperatur nicht in Ihr Hotel einchecken können oder einige Tage in Quarantäne verbringen müssen? Viele Details werden Gericht noch klären müssen.
  • Bei Quarantänemaßnahmen am Reiseziel ist noch unklar, wie diese verlaufen. Diese können im besten Fall im Hotel stattfinden, jedoch auch in einem Ausweichquartier. Evtl. wird eine Verlängerung Ihres Urlaubs von Nöten sein.
  • Wenn Sie vor Ort an Corona erkranken (unabhängig davon, ob Sie die Erkrankung “mitgebracht” haben oder sich vor Ort angesteckt haben, entscheiden die örtlichen Behörden, wo Sie isoliert werden. Die Kosten übernimmt eine gute Reiseversicherung, die auch bei Pandemien eintritt.
  • Bei Einreise aus bestimmten Regionen (u.a. aus durch das Auswärtige Amt als Risikogebiet eingestuften Ländern) nach Deutschland, kann es zu Quarantänemassnahmen kommen.

 

 

Meine Tipps zum Reisen mit Corona:

 

Lesen Sie:  Reisen oder doch nicht? 7 Tipps für sicheres Reisen in 2020

 

Ich wünsche Ihnen allzeit gutes und sicheres Reisen!

Ihre “Reisegräfin” Stephanie Gräf

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Stephanie Gräf

Reiseagentin & Inhaberin, inventia | Reisen jenseits vom Mittelmaß

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