Es gibt Reisende, die ausgerechnet bei ihrer Reiseversicherung hadern.

Die Freude auf die bevorstehende Reise ist so groß, dass Sie sich keinen Grund vorstellen können, warum diese nicht stattfinden oder abgebrochen werden sollte. Das ist menschlich – und so verständlich. Und natürlich soll es auch so sein.

Wenn wir jedoch wieder vernünftig werden, dann sollte das Thema Reiseversicherung gleich präsent sein. Während Sie die Auslandskrankenversicherung auch noch am Tag vor Ihrer Reise abschließen können, sollten Sie die Reiserücktrittskostenversicherung gleich bei Buchung abschließen, um auch sofort in den Genuss des Versicherungsschutzes zu gelangen.

Nun könnte man annehmen, der Arbeitsalltag in einer Reiseagentur halte ausschließlich wunderschöne Reisegeschichten bereit. Das stimmt auch, aber leider gibt es auch diese:

  • Ein lieber Kunde bucht kurzfristig eine Fernreise für über 15.000 Euro. Obwohl er sich sicher war, dass in den nächsten zwei Wochen bis zur Abreise nichts dazwischen kommen kann, buchte er die Reiserücktrittskostenversicherung für sich und seine Partnerin hinzu. Zwei Tage später hat er unverschuldet einen Autounfall, muss ins Krankenhaus und nach einer langen Rekonvaleszens in eine Reha. Die Stornogebühr für die Reise betrug aufgrund der Kurzfristigkeit bereits 80%. So erhielt er 3.000 Euro (= 20% vom Reisepreis) vom Reiseveranstalter und die 80% Stornogebühr von seiner Reiserücktrittskostenversicherung zurück.
  • Während ihrer Südsee-Kreuzfahrt erkrankt der daheim gebliebene Vater einer Kundin schwer und stirbt innerhalb von zwei Tagen. Die Reiseabbruchversicherung übernahm die Kosten für die komplizierte Rückreise der Kundin und ihres Ehemannes von einer sehr entlegenen Südsee-Insel zu ihrer Familie nach Deutschland und erstattete zudem den Teil der Reisekosten, den die beiden aufgrund ihrer verfrühten Rückreise nicht in Anspruch nehmen konnten.
  • Eine Familie bucht im Winter eine Reise in den nächsten Herbstferien. Im Sommer erkrankt ein Kind chronisch. Die gesamte Familie kann die Reise stornieren und das erkrankte Kind im Krankenhaus begleiten. Die Stornokosten trägt die Reiserücktrittskostenversicherung.
  • Während der Reise erkrankt eine Kundin kurz vor der Rückreise an einer Magen-Darm-Entzündung. Am Rückreisetag attestiert der einheimische Arzt ihr keine Reisetauglichkeit. Sie muss die Reise verlängern und ihre Krankheit vor Ort auskurieren. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten für die Verlängerung und den umgebuchten Rückflug. Nicht nur für die Kunden, sondern natürlich auch für den mitversicherten Ehemann.

Das sind nur 4 Beispiele von vielen, die Ihnen zeigen, wozu der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wichtig ist.

Ich werde die Liste nach und nach erweitern, wenn wichtige Ereignisse hinzukommen. So sehen Sie beispielhaft, wie wichtig eine Reiserücktrittskostenversicherung / Reiseabbruchversicherung für Sie sein kann.

Ohne Abschluss einer solchen Versicherung bleibt Ihnen meistens nur, in den sauren Apfel zu beißen und die Stornogebühren bezahlen oder die Reise gegen Umbuchungsgebühren auf Ersatzpersonen umzuschreiben. In medizinischen Notfällen haben Sie jedoch häufig Besseres zu tun, als sich um Ersatzpersonen zu bemühen

Neben der unverzichtbaren Auslandsreisekrankenversicherung ist die Reiserücktrittskostenversicherung in Verbindung mit einer Reiseabbruchversicherung essentiell, um Sie vor finanziellem Schaden zu schützen.

Der Dschungel an Angeboten für Reiseversicherungen ist unüberschaubar, wenn Sie als Laie nach einer guten Reiseversicherung suchen. Schließen Sie Ihre Reiseversicherung vorzugsweise da ab, wo Sie auch Ihre Reise buchen. Ihre Reiseagentur kennt Sie und Ihre Reise am besten und kann Ihnen die passende Versicherung anbieten.

 

Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zur Reiserücktrittskostenversicherung & Reiseabbruchversicherung

 

Um Ihnen die Suche nach der für Sie perfekten Reiseversicherung zu erleichtern, habe ich Ihnen hier einige Ratschläge und Handlungshinweise zusammengetragen.

1. Wozu dienen eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Reiseabbruchversicherung? 

Viel kann passieren zwischen der Buchung Ihrer Reise und der Reise selbst. Das Leben ist bunt und abwechslungsreich. Viele Ereignisse geschehen genau dann, wenn Sie sie am wenigsten gebrauchen können. Nein, ich erhöhe: Eine Krankheit wird wohl kaum jemand je gebrauchen.

Aber dann passiert es: Sie erkranken an einem Magen-Darm-Infekt oder ein Elternteil erkrankt plötzlich schwer oder das Kind bricht sich im Sportunterricht einen Arm.

Wie gut, wenn Sie jetzt eine kompetente Reiseagentur haben, die Ihnen zusammen mit der Reise eine gute Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung empfohlen hat: Ihre Agentur storniert für Sie die Reise und nach ein wenig Schriftverkehr erhalten Sie den vollen Reisepreis zurück*.

Wie immer, funktioniert auch hier das Prinzip der Versicherung nur, wenn sie für ein Ereignis abgeschlossen wird, das EVENTUELL eintreten KÖNNTE, also zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht erwartet wird.

Als Grundvoraussetzung gilt dazu:
– Das Ereignis ist bei Abschluss der Versicherung noch nicht eingetroffen und wurde auch nicht erwartet
– Das Ereignis betrifft Sie oder einer in den Versicherungsbedingungen genannten „Risikoperson“. Das sind meistens Familienangehörige ersten Grades.
– Das Ereignis macht die Reisedurchführung für Sie unzumutbar.

Worin liegt der Unterschied zwischen der Reiserücktrittskosten- und der Reiseabbruchversicherung?

Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet Ihre Stornokosten, die zum Zeitpunkt der Stornierung Ihres Reisevertrages vor Reiseantritt entstehen. Man nennt das auch „die vertraglich geschuldeten Stornokosten“. Wichtig ist dabei, dass die Stornierung rechtzeitig und aus „versichertem Grund“ vorgenommen wird:

Gültigkeitszeitraum: Tag der Reisebuchung = Versicherungsabschluss ——–> Reiseantritt

Die Reiseabbruchversicherung deckt die Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Neben den zusätzlichen Kosten erstattet Ihnen die Versicherung auch ungenutzt gebliebene Urlaubsleistungen

Gültigkeitszeitraum: Reiseantritt ——–> Reiseende

2. Aus welchen Gründen kann die Reiserücktrittskostenversicherung in Anspruch genommen werden?

Bitte lesen Sie in den Bedingungen Ihres Reiserücktrittskostenversicherungsanbieters (ein typisch deutsches Wort :-)), bei welchen “versicherten Ereignissen” er für Sie eintritt.

Bedenken Sie dabei immer, dass ein günstigerer Preis auch automatisch weniger Leistung bedeutet. Richten Sie deshalb Ihr Hauptaugenmerk auf den Inhalt der Versicherung. Und nicht nur auf den Preis.

Wichtig: Eine Reiserücktrittskostenversicherung versichert ausschließlich Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Reise noch nicht eingetreten sind und nicht voraussehbar waren.

Während günstigere Versicherungen ausschließlich Unfall und Krankheit versichern, sind bei guten Versicherungen auch Ereignisse wie Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder gerichtliche Ladungen und vieles mehr versichert.

Bei Krankheiten, die zum Zeitpunkt der Reise bereits bestanden, trägt sie keine Rücktrittskosten. Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie eine bestehende Vorerkrankung haben, die Grund für einen Rücktritt sein könnte. Wir haben für diesen Fall eine Spezialversicherung, die wir Ihnen unter bestimmten Umständen anbieten können.

3. Welche Kosten deckt die Reiserücktrittskostenversicherung ab?

Wenn Sie einen Flug oder eine ganze Reise stornieren, fallen Stornokosten an. Diese entnehmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Reiseveranstalters bzw. den Tarifbedingungen Ihres Fluges. In vielen Fällen gilt: Je kurzfristiger die Stornierung, desto höher die Stornokosten.

Ein kleines Beispiel:
1. Ihr Gesamtreisepreis beträgt: € 1.000 (Nehmen wir an, Sie haben den gesamten Reisepreis bereits bezahlt.)

2. Die Stornogebühr zum Stornierungszeitpunkt gemäß AGB des Reiseveranstalters: bis 7 Tage vor Anreise =80%;
80% von € 1.000 = € 800,00. Ihre Stornokosten betragen also € 800.

3. Wenn Sie den vollen Reisepreis (=100%, also € 1.000) bereits an den Reiseveranstalter überwiesen haben, behält der Reiseveranstalter die 80% (= € 800) und überweist Ihnen 20% zurück.

4. Und jetzt kommt Ihre Reiserücktrittskostenversicherung ins Spiel. Natürlich müssen Sie ein wenig Papierkram über sich ergehen lassen, aber wenn alles in Ordnung ist, erstattet Ihnen nach Einreichung aller Atteste und Unterlagen sowie positiver Prüfung die 80%, also € 800,00* zurück.

Wenn Sie die Reise in einem absehbaren Zeitraum erneut antreten möchten, kann in wenigen – von der Versicherung zu bestätigenden – Fällen, auch eine Umbuchung auf einen späteren Reisezeitraum möglich sein. Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt dann die Mehrkosten für die Umbuchung*.

Bei der Reisabbruchversicherung gestaltet sich die Rechnung etwas komplizierter:
Angenommen, Sie brechen Ihre Reise aus versichertem Grund 5 Tage vor dem Ende ab und sind aus medizinischem Grund erst 3 Tage nach dem gebuchten Reiseende wieder reisetauglich. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt Ihnen dann 5 Reisetage (die Sie ja nicht nutzen konnten) sowie die Mehrkosten für die umgebuchte Rückreise*.

4. Wann sollte die Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden?

Schließen Sie Ihre Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung direkt bei Reisebuchung ab. Sobald Ihre Reise fest gebucht ist, fallen bei einer Stornierung Kosten an.

Viele Versicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit, innerhalb von 14 – 21 Tagen nach Reisebuchung noch eine Police zu buchen. Bitte bedenken Sie dabei, dass Ihre Reise somit zwischen Buchung und Versicherungsabschluss nicht abgesichert ist. Wenn Sie nun an mein erstes Fallbeispiel von oben denken, dann würden Sie auf den € 12.000 Stornogebühren sitzen bleiben, wenn Sie zwei Tage nach Reisebuchung in einen Unfall verwickelt werden.

Es ist eine fahrlässige Handlung, wenn Ihnen jemand rät, die Reiserücktrittskostenversicherung erst Wochen nach der Reisebuchung abzuschließen. Das ist nicht in Ihrem Interesse. Nehmen Sie Abstand von diesem Anbieter.

Wie bei allen Versicherungen: Die Reiseversicherung muss abgeschlossen werden, bevor der Versicherungsfall eintritt. Wenn Sie einen Schadenmeldung machen möchten, belegen Sie Ihren Anspruch mit sehr detaillierten Attesten.
Die Reiseabbruchversicherung schließen Sie in Kombination mit der Reiserücktrittskostenversicherung ab.

5. Wer ist versichert?

Einzelversicherungen treten nur für den Versicherungsnehmer ein.

Bei Familienversicherungen gilt der Versicherungsschutz auch für die mitversicherten Personen, wie z.B. Ehepartner und leibliche Kinder. Bei nicht ganz eindeutigen Familienkonstellationen achten Sie auf die Definition für „Familie“ Ihres Versicherers: Einige halten für Familie nur, wenn die Meldeadresse dieselbe ist. Wenn es sich um Ehepartner handelt und nicht um eine Lebensgemeinschaft usw. Jede Versicherung sieht es anders.

Allerdings können Sie die Versicherung auch in Anspruch nehmen, wenn ein „versichertes Ereignis“ bei einer Risikoperson eintritt. Das können Ihre Eltern, Ihre Geschwister und auch Ihre Kinder sein. Den Personenkreis können Sie unter dem Punkt „Risikopersonen“ in den Bedingungen Ihrer Reiseversicherung nachlesen.

6. Welche Risiken sind nicht versichert?

Natürlich sind die unter 2. genannten versicherten Gründe wichtig.
Allerdings gib es gerade bei der Reiserücktrittskostenversicherung eine Menge Gerüchte darüber, was sie kann und was nicht. Insbesondere in Online-Reiseforen bin ich in letzter Zeit über viele Falschinformationen zu den versicherten Ereignissen gestoßen.

Nicht versichert sind zum Beispiel Terror und Kriege. Wenn also ein Putschversuch in Istanbul stattfindet und sie Ihre Reise stornieren möchten, tritt weder die Reiserücktrittskostenversicherung für die ein, die ihre Türkei-Reise noch vor sich haben, noch die Reiseabbruchversicherung für die, die schon vor Ort sind und ihre Reise abbrechen möchten. Auch Schäden, die durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse entstehen, sind nicht versichert.

Ebenfalls nicht versichert sind Streiks und Arbeitskampfmaßnahmen. Wenn die Lufthansa also wieder einmal streikt, fällt das untere „höhere Gewalt“ und die wird nicht durch eine Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseabbruchversicherung abgedeckt.

Wenn Sie eine chronische oder bestehende Krankheit haben, ist sie auch nicht versichert. Eine „neue“ Krankheit darf zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses nicht bestehen oder erwartet werden, wenn sie versichert sein soll.
Wenn Sie sich scheiden lassen oder aus einem anderen Grund von Ihrem Reisepartner trennen und die Reise nicht mehr gemeinsam antreten möchten, können Sie die Reise stornieren, Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseabbruchversicherung erstatten aber nicht die Stornogebühr.

Unterversicherung: Ich erlebe häufig Reisende, die ihre Reise im Internet gebucht haben und mich bei Problemen um Hilfe bitten. Erst letztens musste eine Familie aus einem wichtigen Grund ihre Reise stornieren und bat mich um Hilfe bei der Organisation der Regulierung. Grundsätzlich kann ich schon aus Gründen des Datenschutzes nur tätig werden, wenn eine Reise auch bei mir gebucht wurde. Die Familie stand wegen der plötzlichen schweren Erkrankung eines Kindes sehr unter Druck und deshalb habe ich mir alles trotzdem einmal angesehen. Leider stellte sich schnell heraus, dass die Familie unterversichert war. Während die Reise über 10.000 Euro gekostet hatte, lagen die Stornogebühren bei über 6.000 Euro. Der Vater hatte aber die Reiserücktrittskostenversicherung nur über 2.500 Euro abgeschlossen. Der Billigversicherer aus dem Internet, den der Vater gebucht hatte, zahlte natürlich nur die 2.500 Euro. Sehr ärgerlich für die ganze Familie.

Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz! Nur ein Profi kann Sie da entsprechend beraten.

Die Versicherungsbedingungen jedes Versicherers beinhalten auch einen Abschnitt „nicht versichert“, den Sie ebenfalls gut studieren sollten.

7. Versicherung für eine Reise oder Jahresversicherung?

Nun, das wiederum hängt von Ihrem persönlichen Reiseverhalten ab. Wenn Sie das ganze Jahr über geschäftlich und privat immer wieder verreisen, lohnt sich durchaus eine Reiserversicherung, die Geschäfts- UND Privatreisen ganzjährig absichert. Da empfehle ich Ihnen sogar eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung in Kombination mit einer Auslandsreisekrankenversicherung. Die hat sich nach zwei bis drei Reisen schnell amortisiert.

Als Selbstständiger, der viel reist, würde ich Ihnen sogar noch eine andere Versicherung anbieten, die Risiken absichert, die nur Selbstständige haben. Darüber schreibe ich in einem anderen Kapitel noch einmal.

8. Mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Generell empfehle ich Reiseversicherungen für Rücktritt und Abbruch ohne Selbstbeteiligung, sodass Ihnen die gesamten geschuldeten Stornokosten im Falle eines Falles ersetzt werden.

Wenn Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung mit Selbstbehalt buchen, bedeutet das, dass Sie im Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 20% haben. Bleiben wir bei Beispiel Nummer 1, ist das eine Eigenleistung von immerhin 2.400 €). Natürlich ist die Prämie auch etwas niedriger. Aber wenn der Schadenfall eintritt, möchten Sie bestmöglich abgesichert sein und da können € 2.400 weh tun.

9. Wo buche ich die Versicherung am besten?

Buchen Sie Ihre Reiseversicherung bei der Reiseagentur, bei der Sie auch Ihre Reise gebucht haben. Ihr Reiseagent kennt sich meistens besser mit Reiseversicherungen aus als ein „normaler“ Versicherungsagent. Ihr Reiseagent hat schon langjährige Erfahrung mit Schadenfällen bei Reisen und weiß ganz genau, welche Versicherung wann und wofür eintritt. Und natürlich auch, welche nicht.

Mittlerweile erhalten Sie Reiseversicherungen als Beigaben zu allen möglichen Leistungen: In vielen Kreditkarten sind Reiseversicherungen enthalten, Reiseportale bieten „per Klick“ eine Reiseversicherung zur Reise an und selbst beim Discounter finden Sie Dumping-Angebote.

Bedenken Sie dabei immer, dass die Versicherung zu Ihnen und Ihrer Reise passen muss und deshalb individuell ausgewählt werden sollte. Das kann KEIN Online-Portal. Befragen Sie dazu einen unabhängigen Reiseagenten, der Ihnen die Versicherung anbietet, die zu Ihnen und Ihrer Reise passt.

10. Was bei einer in Ihrer Kreditkarte enthaltenen Reiserücktrittskostenversicherung zu beachten ist

Das ist ein sehr ausführliches eigenes Thema, auf das ich in einem anderen Artikel noch einmal exklusiv und ganz ausführlich eingehen werden. Bitte bedenken Sie immer, dass die in Ihrer Kreditkarte enthaltenen Versicherungen nur eine „Beigabe“ sind und schon allein deshalb nicht den gleichen Leistungsumfang bieten können, den Ihnen eine spezialisierte Reiseversicherung bietet.

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11. Welche Parameter entscheiden, für welche Reiserücktrittskostenversicherung Sie sich entscheiden sollten?

Familienstand: Prüfen Sie, ob Sie eine Versicherung für eine Einzelperson abschließen oder ob auch eine Familienversicherung möglich ist, wenn Sie mit Familienmitgliedern reisen. Das kann sich günstig auf die Versicherungsprämie auswirken.
Reisepreis: Die Prämie der Reiserücktrittskostenversicherung richtet sich nach der Höhe des Reisepreises. Achten Sie darauf, dass Sie nicht unterversichert sind.
Risikopersonen: Welche Personen in Ihrem familiären Umfeld stehen Ihnen nah und sind im Falle eines unvorhergesehen Ereignisses von Ihnen abhängig?
Alter: Achten Sie auf die Altersbegrenzung. Ab 65 (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich) gibt es Aufschläge.
Reisedauer: Die meisten versichern bis zu einer Reisedauer von maximal 45 Tagen je Reise. Für Langzeitreisen gibt es wieder andere Spezialisten.
Sonderversicherungen gibt es zudem für folgende Angebote, die ich in einem späteren Artikel noch einmal gesondert besprechen werde:
Ticketversicherung
Seminare
Geschäftsreisen
für Selbstständige

Für allgemeine Fragen rund um das Thema Versicherung kommentieren Sie bitte hier unter dem Artikel oder schreiben Sie mir eine E-Mail an welcome@inventia.de.
Ihre Stephanie Gräf

*Einschränkungen und Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsanbieters (z.B. Service-Fees, Umbuchungsgebühren etc.)

Anmerkung inventia: Ich habe bei der Recherche und Formulierung des Artikels inhaltlich und förmlich auf gute Qualität und fachliche Kompetenz gelegt. Bitte bedenken Sie, dass jede Versicherung Ihre eigenen Bedingungen aufstellt und der Artikel deshalb keinen Anspruch auf eine allumfassende Beratung legt. Beraten können wir Sie nur direkt und individuell, um so die passende Versicherung für Sie zu finden. Als Reiseagenten sind wir keine Versicherungsmakler und schließen nur Versicherungen für Sie ab, wenn Sie die dazu gehörige Reise auch bei uns gebucht haben. Wenn Sie nur eine Versicherung benötigen, möchten wir Sie auf unser Online-Angebot hinweisen, das wir stetig erweitern.

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Ihre Stephanie Gräf

Reiseexpertin Stephanie Gräf

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